Multi Adivor Fund klagt auf Zahlung

Der in München ansässige Multi Advisor Fond (Fund) hat kurz vor Ende des vergangenen Jahres eine Vielzahl von Anlegern verklagt, die die Zahlung der Raten eingestellt hatten. Hierbei geht der Fond im Wege der Urkundenklage vor. Das heisst, es werden nur Urkunden als Beweismittel zugelassen. Dies erscheint auf den ersten Blick aus Sicht des Fonds erfolgversprechend. Aber:

Das Landgericht Köln hatte eine Klage des Fonds abgewiesen, da der Vertragstext aus Sicht des Gerichtes aufgrund der Größe und Ausgestaltung nicht geeignet sei, im Rahmen der Urkundenklage Beweis zu erbringen.

Im Übrigen ist auch die die von Fond in den damaligen Verträgen verwendete Widerrufsbelehrung aus Sicht einiger Gerichte fehlerhaft, da im Bereich „Widerruf bei bereits erhaltener Leistung“ nur auf die Pflicht des Anlegers bereits erhaltenen Leistungen zurückzugewähren, hingewiesen wurde, nicht jedoch auf die Pflicht des Fonds. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Köln und auch für eine Nachfolgergesellschaft, die Capital Advisor Fund, welche die gleiche Widerrufsbelehrung verwendete, das Oberlandesgericht Dresden.

Insbesondere Anleger, die den Widerruf bereits erklärt haben, dürften von dieser Rechtsprechung profitieren. Denn der Widerruf wirkt leider nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, in welchem er nachweislich erklärt wurde. Dies bedeutet, dass der Anleger trotz wirksamen Widerrufs trotzdem die Raten für die Geldanlage bis zum Widerruf schuldet.

Am Rande sei noch angemerkt, dass einer der Gründungsgesellschafter und Initiatoren des Fonds, die European Securities Invest Seci GmbH im Juli 2009 Insolvenz angemeldet hat.

Anleger sollten sich hier unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

 

UPDATE: Gemäss eines Hinweisbeschlusses vom 13.04.2011 des Landgerichts Zwickau 4 S 32/10 im Rahmen eines Berufungsverfahrens teilt des Landgericht die Auffassung, dass die Widerrufsbelehrung des Multi Advisor Fonds nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und daher ein Widerruf zeitlich unbegrenzt möglich ist.

Die Folge ist, dass Anleger, die den Widerruf erklärt haben, auch nicht zu weiteren Ratenzahlungen nach Erklärung des Widerrufs verpflichtet sind.