Bundesgerichtshof Urteil vom 06.03.2008 III ZR 298/05
Leitsätze
BGB § 675 Abs. 2
Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird.











