Home Veröffentlichungen Kapitalanlagenrecht Badenia erkennt Anspruch von Anleger an

Badenia erkennt Anspruch von Anleger an

Beitrag Freie Presse November 2007

Eine Anlegerin hatte eine Eigentumswohnung erworben. Die hierfür erforderlichen Gelder wurden durch ein Vorausdarlehen, welche durch Bausparverträge der Badenia Bausparkasse getilgt werden sollten, bereitgestellt. Die Anlegerin trat, wie im Darlehensvertrag vorgesehen, einem Mietpool bei. Die Anlegerin machte nun die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten geltend. Sie behauptete, daß das gesamte Konzept von Anfang an überhöhte Ausschüttungen vorgesehen habe, welche nicht durch Mieteinnahmen gedeckt seien, um eine entsprechende Rendite vorzutäuschen. Dies sei der Badenia bekannt gewesen. Gleichwohl habe diese den Beitritt zum Mietpool zur Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens gemacht. Auch habe sie die überhöhten Mietpoolausschüttungen als tatsächliche Mieterträge behandelt. Das OLG Karlsruhe hatte die Badenia zunächst verurteilt, ließ aber die Revision zu. Am 20.03.2007 hatte der BGH das Urteil aufgehoben, da das OLG Karlruhe angebotene Zeugen zur Kenntnis der Badenia von den unrichtigen Angaben über den Mietpool nicht vernommen hatte und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Bevor es zu einer Zeugeneinvernahme kam, erkannte die Badenia den Klageanspruch vollumfänglich an. Die Anlegerin soll gemäß dem Urteil vom 23.11.2007 (Az.: 17 U 85/07) des OLG Karlsruhe von allen Darlehensverbindlichkeiten freigestellt werden, ihre gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen und die gewährten Sicherheiten Zug um Zug gegen Übertragung der Eigentumswohnung an die Badenia zurück erhalten.


del.icio.us Digg.com Favoriten.de Google Live Mister Wong Yahoo
 


Copyright © 2009 Internetrecht-Sachsen.de. Alle Rechte vorbehalten.
Weitere Angebote der Rechtsanwälte Weigert & Wolf internetrecht-sachsen.de
Mit freundlicher Unterstützung von Comyounet.de