Schadenersatz gegen Futura Finanz

Beitrag Freie Presse Januar 2008

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 28. November 2007 (AZ.: III ZR 214/06) die Nichtzulassungsbeschwerde der Futura Finanz gegen das Urteil des OLG Stuttgart vom 27. Juli 2007 (7 U 43/06) zurückgewiesen. Die Futura Finanz hatte Anlagen der Göttinger Gruppe, Frankonia Gruppe und Master Star Fond vermittelt. Die hochriskanten Beteiligungen wurden meist für die Altersvorsorge angeboten und mit überdurchschnittlichen Renditen beworben. In der Vergangenheit gingen Rechtsstreite, mit denen Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die Futura Finanz geltend gemacht wurde, oft dadurch verloren, dass der Anleger nicht nachweisen konnte, für welches konkrete Unternehmen der Futura Finanzgruppe der Vermittler der Anlage aufgetreten ist. Die Futura Finanzgruppe umfaßt mehrere nahezu identisch bezeichnete Unternehmen, in deren Namen stets „Futura Finanz“ auftaucht. Oft wurde als Vermittlungsgesellschaft nur allgemein „Futura Finanz“ angegeben, ohne einen Bezug zu einem konkreten Unternehmensträger herzustellen. Wie bereits des OLG Stuttgart hat der BGH dieser Strategie eine Absage erteilt und in kurzer griffiger Begründung ausgeführt, daß sich das angegangene Vermittlungsunternehmen das Verschulden der Vermittler zurechnen lassen muß, egal, ob diese tatsächlich die Gesellschaft ist, mit der der Vermittler vertraglich verbunden ist. Werden unter dem Namen eines Unternehmensverbundes Erklärungen abgegeben, muß sich jedes Mitglied, auf die die Firmenbezeichnung paßt, die Erklärung zurechnen lassen. Dies gelte nur dann nicht, wenn die Erklärung ausdrücklich auf ein bestimmtes Unternehmen der Gruppe bezogen werde.

Damit hat das Versteckspiel der Futura Finanz Gruppe ein Ende. Als vermutliche Folge hat die Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG, so hieß die Vertriebsgesellschaft des Herrn Michael Turgut zuletzt, am 19. Dezember 2007 beim Amtsgericht Hof Insolvenzantrag gestellt. Das eigentliche Vermittlungsgeschäft geht aber unter dem Namen IFF AG weiter. Es muß geprüft werden, ob auch diese für die „Vermittlungssünden der Vergangenheit“ haftbar gemacht werden kann. RA Sascha Wolf

Göttinger Gruppe Insolvenz März 2008

 

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Schlechte Nachrichten für Anleger der Göttinger Gruppe

Am 25.03.2008 fand die erste Gläubigerversammlung der insolventen Securenta AG, welche das Kernunternehmen der Göttinger Gruppe bildet, statt.

Diese Versammlung endete im Tumult. Der Insolvenzrichter wurde wegen Befangenheit abgelehnt und es gab Streit über die Stimmrechte, so daß die Versammlung abgebrochen wurde und auf Mai 2008 vertagt wurde.

In den 90er Jahren hatte die Göttinger Gruppe im großen Stil sog. atypisch stille Beteiligungen für die Altersvorsorge vertrieben.

Laut dem Insolvenzverwalter, Peter Knöpfel, sei von den eingenommenen Geldern von ca. 900 Millionen Euro lediglich nur noch 1 Million Euro übrig. Hinzu komme noch etwas Geld aus Immobilienverkäufen. Das Geld sei nahezu komplett „verpulvert worden“. Mehr als die Hälfte der Gelder sei für Provisionszahlen ausgegeben worden und nicht werthaltig investiert worden. Mit mehr als 2 bis 3 % Quote wäre gemäß den vorläufigen Aussagen kaum zu rechnen. Die wahren Verantwortlichen ließen sich nach Aussage des Verwalters nicht mehr in Anspruch nehmen, da diese die eidesstattliche Versicherung abgegeben hätten.

Nun befürchten viele Anleger, insbesondere die, die noch im Besitz eines laufenden Ratensparvertrages sind, daß der Insolvenzverwalter sie zur Kasse bitten wird und die ausstehenden Raten einfordern wird. Auch ist es möglich, daß Ausschüttungen zurückgezahlt werden müssen. Um diesem Risiko bestmöglich entgegen zu wirken, sollte unbedingt entsprechender Rat eingeholt werden. Auch wird aufgrund der nunmehrigen Situation eine eventuelle Haftung des Vermittlers, welche die atypisch stille Beteiligung angeboten und hierbei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat, immer relevanter. RA Sascha Wolf